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Weiße Wellen

BEM

Wieder eingliedern. Gutes leisten.

Wir unterstützen Unternehmen beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement für langzeitkranke Mitarbeiter. Unsere erfahrenen BEM-Berater zeigen Wege auf, wie die Wiedereingliederung individuell und langfristig leistungsstark gestaltet werden kann.

  • Was ist Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)?
    Das Betriebliche Eingliederungsmanagement - BEM - ist eine gesetzliche Vorschrift, die sich an den Arbeitgeber richtet. Sie steht im Sozialgesetzbuch Neun (abgekürzt SGB IX), die genaue Fundstelle dort ist § 167 Absatz 2. BEM hat dabei zum Ziel, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz der/des Betroffenen zu erhalten. Dabei ist es wichtig, dass eine Vorgehensweise in den Unternehmen etabliert wird, die transparent ist und alle betroffenen Beteiligten bei der Umsetzung im Einzelfall unterstützt.
  • Wer darf BEM in Anspruch nehmen?
    Anspruch haben alle Beschäftigten, die in den letzten zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren, egal ob wiederholt, in kürzeren Fehlzeiten oder ununterbrochen. Die Vorschrift gilt für alle Arbeitgeber, egal wie groß ein Betrieb oder eine Dienststelle ist. Als Arbeitgeberpflicht muss das BEM Gespräch allen länger erkrankten Beschäftigten angeboten werden. BEM ist laut Gesetz ein Angebot für die Mitarbeiter und keine Pflichtveranstaltung. Das heißt: Die Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement ist freiwillig. Wer mitmacht, kann das Betriebliche Eingliederungsmanagement auch unterbrechen oder abbrechen.
  • Wer etabliert BEM im Betrieb und ab wann brauche ich einen BEM-Beauftragten oder ein BEM-Team?
    Die Größe des Unternehmens spielt für das Angebot BEM keine Rolle. Sofern mindestens eine Person „Beschäftigter“ ist, besteht die Verpflichtung zum BEM. Allerdings muss dafür keine Struktur oder kein System vorgehalten werden. Es reicht, wenn im Einzelfall rechtzeitig ein BEM-Verfahren angeboten wird. Je größer das Unternehmen, desto empfehlenswerter ist es, dem BEM-Prozess ein Mindestmaß an Systematik zu geben. Was der Gesetzgeber sagt: § 167 Abs. 2 SGB IX sieht vor, dass „der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung (...) die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann“, klärt. BEM ist somit eine Pflichtaufgabe des Arbeitgebers. Bei der Konzeption des BEM-Verfahrens hat die Interessenvertretung Mitbestimmungsrechte. Die Mindestbesetzung für das BEM- Team (auch Integrationsteam, Kernteam oder Eingliederungsteam genannt) sieht wie folgt aus: • Arbeitgeber • Interessenvertretung / Betriebsrat • ggf. Schwerbehindertenvertretung (im Falle schwerbehinderter oder gleichgestellter Beschäftigter) Auf der Systemebene wird die Person, die für den BEM-Prozess verantwortlich ist, häufig als „BEM-Beauftragter“ oder „BEM-Koordinator“ bezeichnet. Sie möchten Ihre BEM-Verfahren in professionelle Hände legen und eigene Mitarbeiter nicht dafür freistellen und schulen? Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an unser Kometenzteam.
  • Warum ist Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) so wichtig?
    Wir von Your Companion erleben es häufig in BEM-Gesprächen, dass Mitarbeiter sich hilflos und ihrer Krankheit ausgeliefert fühlen. Sie wissen oft nicht, welche Schritte zu gehen sind, um die, aus der Erkrankung resultierende, Belastungssituation und Leistungseinschränkung am Arbeitsplatz zu bewältigen. Oftmals fehlt bei den Betroffenen das Wissen, welche Unterstützung ihnen zusteht bspw. durch ihre Krankenkasse oder die Rentenversicherung. Durch eine fehlende sozialversicherungsrechtliche Kenntnis und vielleicht auch aus Unsicherheit wird dann oftmals eine Wartehaltung eingenommen. So verstreicht häufig wertvolle Zeit, die gar zu einer Chronifizierung der Erkrankung führen kann. Hinzu kommt, dass nach monatelanger Krankheit die ersten Schritte zurück am Arbeitsplatz oftmals schwerfallen. Damit Mitarbeitern die Rückkehr an ihren Arbeitsplatz erleichtert werden kann, ist es wichtig, zeitnah die richtigen Schritte und Maßnahmen hin zu einer Betrieblichen Wiedereingliederung einzuleiten. Ihre Vorteile und Chancen von BEM: Arbeitsfähigkeit wiederherstellen und erhalten Belastungen identifizieren und übergreifende Präventivmaßnahmen einleiten Krankheitsbedingte Fehlzeiten oder Kündigungen reduzieren Chronischen Berufskrankheiten vorbeugen Zusätzliche Personalkosten vermeiden Arbeitsplätze gesundheitsgerecht gestalten und so zu einem besseren Betriebsklima beitragen Basierend auf einer Analyse Ihres Unternehmens entwickelt unser Kometenzteam gemeinsam mit Ihnen den Ablauf Ihres Betrieblichen Eingliederungsmanagements oder optimieren Ihr bereits vorhandenes Verfahren. Im Mittelpunkt steht dabei nicht die Diagnose, sondern die Anpassung der Arbeitsbedingungen und -organisation. Die konkreten Maßnahmen sind sehr vielfältig: klassische Beispiele sind medizinische Reha, stufenweise Wiedereingliederung, Anpassung des Arbeitsplatzes, Weiterbildung oder Umschulung. Erfahrungsgemäß können bereits kleine Veränderungen große Erfolge bringen. Da sich die Wiedereingliederung aber immer am konkreten Einzelfall ausrichtet, variieren Inhalte und Länge teils stark. Mal reichen wenige Schritte mit wenigen Beteiligten. Mal ist der Prozess aufwendiger und braucht weitere betriebliche oder außerbetriebliche Partner .
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